EU-Verordnungen beeinflussen den Handel mit Düngemitteln

Düngemittel und EU Fahne

In der Welt der Grünen Branche gibt es wichtige Entwicklungen, die den Handel mit Düngemitteln maßgeblich beeinflussen. Insbesondere die EU-Verordnung 2019/1148 zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe hat seit dem 1. Februar 2021 Auswirkungen auf bestimmte Dünger und deren Kauf und Handel.

Auswirkungen der EU-Verordnung 2019/1148

Diese Verordnung zielt darauf ab, die missbräuchliche Verwendung von Düngemitteln mit hohen Ammoniumnitratwerten zu verhindern. Einige der Düngemittel und Nährsalze, die ihr u.a. auch im Meyer-Shop beziehen könnt, sind von dieser Regelung betroffen. Das bedeutet, dass sie der Allgemeinheit zukünftig nicht mehr frei zugänglich sind und deren Einsatz an die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gebunden ist.

Die meisten Händler sind sich bewusst, dass ihre Geschäftskunden diese Produkte gewerblich nutzen. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der EU-Verordnung erfüllt werden. Deshalb bitten wir z.B. unsere Kunden jährlich um eine Erklärung/Bestätigung, um die Einhaltung dieser Verordnung zu gewährleisten. Darin bestätigen Sie uns, dass die gekaufte Handelsware und der darin enthaltene Stoff oder das darin enthaltene Gemisch nur für den angegebenen Verwendungszweck verwendet wird, der in jedem Fall rechtmäßig ist, und
nur dann an einen anderen Kunden verkauft oder geliefert wird, wenn dieser eine ähnliche Erklärung zur Verwendung abgibt.

Das mag nach unheimlich viel Bürokratie klingen, letztlich ist es aber nur ein simples, sehr schnell auszufüllendes Formular und mit nur wenigen Klicks können gewünschte Düngemitteln wieder gekauft werden. Nicht zu vergessen ist auch die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Einhaltung dieser Verordnung. Nur so können wir alle gemeinsam den sach- und fachgerechten Gebrauch sicherstellen.

Nah dran, aber doch nicht dasselbe: Erklärung zur CLP-Verordnung (Verwendung von Chemikalien)

Neben der EU-Verordnung 2019/1148 gibt es auch die CLP-Verordnung, die die Verwendung von Chemikalien regelt.

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) ist eine EU-Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen regelt. Sie hat das Ziel, den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe zu verbessern. Die Verordnung legt Kriterien fest, nach denen Stoffe und Gemische in verschiedene Gefahrenklassen eingestuft werden, und definiert Symbole, Signalwörter und Gefahrenhinweise, die auf den Etiketten angebracht werden müssen. Die CLP-Verordnung trägt dazu bei, dass Verbraucher und Arbeitnehmer über die potenziellen Gefahren informiert sind und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Stoffe und Gemische, die gemäß CLP-Verordnung mit bestimmten Gefahrenhinweisen gekennzeichnet sind, dürfen demnach nur in erlaubter Weise verwendet werden. Bitte beachtet diese Hinweise sorgfältig, um die sichere Anwendung der Produkte zu gewährleisten.

Fazit

Die Einhaltung dieser Verordnungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zu Sicherheit und Umweltschutz.

Für weitere Informationen zu diesen Verordnungen und deren Auswirkungen könnt ihr gerne die offizielle Seite der EU unter eur-lex.europa.eu besuchen.

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