Der richtige Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten
In unseren Gärten möchten wir gesunde und schöne Pflanzen pflegen, aber gleichzeitig auch die Umwelt und unsere Gesundheit schützen. Eine häufig gestellte Frage ist daher, ob und welche Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten verwendet werden dürfen. Hier sind einige wichtige rechtliche Aspekte und Informationen, die für Privatgärten relevant sind.
Welche Pflanzenschutzmittel sind im Haus- und Kleingarten erlaubt?
Im Haus- und Kleingarten dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die ausdrücklich für den nicht-beruflichen Gebrauch zugelassen sind. Diese Mittel sind speziell gekennzeichnet mit der Angabe „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“.
Woher bekomme ich Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel?
Die zuständige Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Auf ihrer Website unter www.bvl.bund.de finden sich Übersichtslisten und eine Online-Datenbank mit den aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Hier kann gezielt nach Produkten für den Haus- und Kleingarten gesucht werden.
Auch die Pflanzenschutzdienste der einzelnen Bundesländer bieten Listen mit geeigneten Mitteln für den Haus- und Kleingartenbereich an. Zum Beispiel sind diese Listen auf der Website der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein unter www.lksh.de abrufbar.
Was müssen sachkundige Anwender beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten beachten
Die für den Haus- und Kleingarten eingesetzten Pflanzenschutzmittel müssen mit der Angabe „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sein, auch wenn diese durch sachkundige Anwender (z.B. Garten- und Landschaftsgärtner) verwendet werden. Das bedeutet, dass sie die gleichen Produkte verwenden müssen wie Hobbygärtner, wenn sie benötigt werden. Zusätzlich dazu dürfen sie auch Pflanzenschutzmittel nutzen, die für professionelle Anwender bestimmt sind, jedoch eine spezielle Eignung für den Haus- und Kleingartenbereich vom BVL erhalten haben. Der Unterschied zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für nicht-professionelle Anwender darf nur in ihrer Verpackungsgröße oder Darreichungsform liegen.
Worauf sollte man noch achten?
Für den Haus- und Kleingartenbereich sind vor allem gebrauchsfertige Pflanzenschutzmittel zu empfehlen, die eine geringer Toxizität und damit ein geringeres Risiko aufweisen. Da Hobbygärtner in der Regel nicht die gleiche Expertise wie professionelle Anwender haben und der Einsatzort zumeist von verschiedenen Personengruppen genutzt wird (z.B. Kinder und ältere Menschen). Diese Pflanzenschutzmittel sind bereits in der richtigen Dosierung und einfach anzuwenden. Des weiteren sollten sie eine geringe Gefährdung für Bienen und andere nützliche Insekten darstellen. Mittel der Kategorie B1 oder B2 sind im Freiland nicht mehr zulässig.
Eine wichtige Regel ist auch, dass die Verpackungsgröße eines Mittels so bemessen sein soll, dass der gesamte Inhalt maximal für eine Fläche von 500 m² verwendet werden kann. Auf diese Weise wird vermieden, dass größere Restmengen gelagert werden müssen.


Fazit
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und nur zugelassene Mittel zu verwenden. Informationen über geeignete Produkte erhält man über die Website des BVL und der jeweiligen Landesbehörden. Auch wenn Profis im Kundengarten arbeiten, gelten die gleichen Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wie für den Hobbygärtner. Gemeinsam können wir unsere Gärten pflegen und dabei die Umwelt schonen.
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