So werden Pflanzensorten geschützt

Jungpflanze in der Erde

In der Welt der Pflanzenzüchtung spielt der Sortenschutz eine entscheidende Rolle. Dieses Schutzrecht, vergleichbar mit einem Patent, schützt das geistige Eigentum von Züchtern an spezifischen Pflanzensorten. Anders als im Patentrecht, das auf die Lehre zum technischen Handeln abzielt, konzentriert sich der Sortenschutz auf die konkreten Pflanzensorten. Dabei dient der Sortenschutz vor allem der Sicherung der züchterischen Arbeit und der Förderung der Pflanzenzüchtung. Doch wie werden diese Schutzmaßnahmen in Deutschland und Europa ergriffen?

Der Weg zur geschützten Pflanzensorte

Die Erlangung des Sortenschutzes ist ein mehrstufiger Prozess. In Deutschland sind nationale Anträge beim Bundessortenamt einzureichen, während für einen europaweiten Schutz der Antrag an das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) in Angers, Frankreich, gerichtet werden muss. Das nationale Verfahren basiert auf dem Sortenschutzgesetz (SortG), während für den europaweiten Schutz die EG-Verordnung für den gemeinschaftlichen Sortenschutz Anwendung findet.

Um als schutzfähig zu gelten, muss eine Pflanzensorte neu, unterscheidbar, homogen und beständig sein. Zudem ist eine eintragbare Sortenbezeichnung erforderlich. Jeder Züchter oder Entdecker kann einen Antrag auf Sortenschutz stellen, aber die Erfüllung dieser Anforderungen wird im Anbau geprüft.

Merkmale in der Sortenschutzprüfung: Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit

Pfirsichfarbene Rose

Bei der Sortenschutzprüfung spielen die Merkmale eine entscheidende Rolle, die die Unterscheidbarkeit einer Sorte gewährleisten. Sie sind auch maßgeblich für die Prüfung der Homogenität und Beständigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf äußere Merkmale im Anbau, während innere Eigenschaften und Erbinformationen nicht bewertet werden.

Die Prüfungsrichtlinien, die auf nationaler und europäischer Ebene entwickelt werden, folgen den Grundsätzen des „Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen“ (UPOV) und enthalten technische Angaben zur Prüfungsdurchführung. Unterschiedliche Merkmale erfordern spezifische Prüfmethoden, wie die Verwendung von Farbkarten der Royal Horticultural Society (RHS) zur Bestimmung von Blütenfarben bei Zierpflanzen oder Bildanalyseverfahren für Blätter und Blütenblätter.

Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit im Detail

Unterscheidbarkeit

Eine Pflanzensorte ist unterscheidbar, wenn sie sich in mindestens einem maßgebenden Merkmal von jeder anderen bekannten Sorte deutlich unterscheidet. Dies bedeutet, dass der Unterschied zwischen zwei Sorten größer sein muss als natürliche Schwankungen innerhalb derselben Sorte.

Neuheit

Als neu gilt eine Sorte, wenn sie innerhalb der EG nicht länger als ein Jahr (außerhalb der EG nicht länger als vier Jahre) zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde.

Beständigkeit

Eine Sorte ist beständig, wenn sie nach jeder Vermehrung oder jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.

Homogenität

Eine Sorte ist homogen, wenn sie in wesentlichen Merkmalen einheitlich ist. Dies erfordert eine gewisse Toleranz, die je nach Vermehrungsweise variiert.

Sortenbezeichnung

Sortenschutz wird nur erteilt, wenn eine eintragbare Bezeichnung vorliegt, die in (inter-)nationalen Datenbanken verglichen wird.

Erteilung von Sortenschutz und dessen Wirkung

Allium

Die Entscheidungen im Sortenschutzverfahren werden vom Bundessortenamt getroffen. Gegen diese Entscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden, der von einem Widerspruchsausschuss geprüft wird. Weitere Beschwerden können vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof erhoben werden.

Die Wirkung des Sortenschutzes ist bedeutend, da nur der Sortenschutzinhaber oder sein Rechtsnachfolger das Recht hat, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte in den Verkehr zu bringen. Dies schließt Pflanzen, Pflanzenteile und Samen ein. Ein Züchter kann jedoch die geschützte Sorte ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers für die Züchtung einer neuen Sorte verwenden.

Die Schutzdauer beträgt in der Regel 25 Jahre, während sie für Reben, Baumarten und Kartoffeln 30 Jahre beträgt. Die Sortenschutzinhaber haben die Möglichkeit, auf ihr Recht zu verzichten, aber eine Verlängerung der Schutzdauer ist nicht möglich.

Insgesamt spielt der Sortenschutz eine entscheidende Rolle in der Förderung der Pflanzenzüchtung und der Sicherung des geistigen Eigentums von Züchtern. Deutschland und Europa setzen klare Richtlinien und Verfahren ein, um die Qualität und Einzigartigkeit von Pflanzensorten zu schützen und gleichzeitig Innovationen in der Landwirtschaft zu fördern.

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